Forderungen und Erfolge

Mit Kontinuität und Durchhaltevermögen setzen sich die Mitarbeiterinnen von Frauen-Notrufen (bezahlt oder unbezahlt) in Nordrhein-Westfalen seit über 30 Jahren für die Rechte und die Verbesserung der Situation von betroffenen Frauen und Mädchen und gegen sexualisierte Gewalt ein.

Unsere Forderungen sind:

  • eine wirksame Bekämpfung und konsequente Sanktionierung sexualisierter Gewalt auf allen gesellschaftlichen Ebenen,
  • die Entwicklung eines umfassenden staatlichen Handlungskonzeptes zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt und dessen konsequente Umsetzung,
  • eine grundlegende Reformierung der gesetzlichen Grundlagen und der Rahmenbedingungen des Strafverfahrens im Sinne der Opfer sexualisierter Gewalt,
  • flächendeckende und ausreichende Finanzierung von Frauen-Notrufen und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt,
  • die Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung und sexualisierter Gewalt als eigenständigem Flucht- und Asylgrund,
  • verpflichtende Fortbildung und Supervision für alle Personen, die in ihrem Arbeitsalltag mit betroffenen Frauen und Mädchen in Kontakt kommen,
  • die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller betroffenen Frauen und Mädchen (z.B. Lesben, Frauen mit Behinderung oder Migrantinnen)
  • das Recht auf langfristige und staatlich finanzierte Therapie und / oder andere Formen der Hilfe für betroffene Frauen,
  • die Sicherung der Rechte betroffener Frauen in allen Institutionen und einen
  • sensiblen und respektvollen Umgang mit betroffenen Frauen und Mädchen.

Die Verbesserung der Situation von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen und Mädchen ist vorrangiges Anliegen des Landesverbands autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V..

Wir initiieren, kämpfen, unterstützen und setzen durch!

Bisherige Erfolge:

  • "Nein heißt Nein!" - Reform des § 177 StGB,
  • Schaffung von Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft,
  • Verpflichtung der speziellen Polizeifortbildungen für die Fachkommissariate der Polizei,
  • Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (seit 1997) und
  • Einrichtung von Zeug/innen-Zimmern bei Gericht an einigen Orten in NRW