Mit Kontinuität und Durchhaltevermögen setzen sich die Mitarbeiterinnen von Frauen-Notrufen (bezahlt oder unbezahlt) in Nordrhein-Westfalen seit über 30 Jahren für die Rechte und die Verbesserung der Situation von betroffenen Frauen und Mädchen und gegen sexualisierte Gewalt ein.
Unsere Forderungen sind:
- eine wirksame Bekämpfung und konsequente Sanktionierung sexualisierter Gewalt auf allen gesellschaftlichen Ebenen,
- die Entwicklung eines umfassenden staatlichen Handlungskonzeptes zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt und dessen konsequente Umsetzung,
- eine grundlegende Reformierung der gesetzlichen Grundlagen und der Rahmenbedingungen des Strafverfahrens im Sinne der Opfer sexualisierter Gewalt,
- flächendeckende und ausreichende Finanzierung von Frauen-Notrufen und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt,
- die Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung und sexualisierter Gewalt als eigenständigem Flucht- und Asylgrund,
- verpflichtende Fortbildung und Supervision für alle Personen, die in ihrem Arbeitsalltag mit betroffenen Frauen und Mädchen in Kontakt kommen,
- die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller betroffenen Frauen und Mädchen (z.B. Lesben, Frauen mit Behinderung oder Migrantinnen)
- das Recht auf langfristige und staatlich finanzierte Therapie und / oder andere Formen der Hilfe für betroffene Frauen,
- die Sicherung der Rechte betroffener Frauen in allen Institutionen und einen
- sensiblen und respektvollen Umgang mit betroffenen Frauen und Mädchen.
Die Verbesserung der Situation von sexualisierter Gewalt betroffener Frauen und Mädchen ist vorrangiges Anliegen des Landesverbands autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V..
Wir initiieren, kämpfen, unterstützen und setzen durch!
Bisherige Erfolge:
- "Nein heißt Nein!" - Reform des § 177 StGB,
- Schaffung von Sonderdezernaten bei der Staatsanwaltschaft,
- Verpflichtung der speziellen Polizeifortbildungen für die Fachkommissariate der Polizei,
- Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe (seit 1997) und
- Einrichtung von Zeug/innen-Zimmern bei Gericht an einigen Orten in NRW